Datenschutz

Die hier erhobenen Daten werden für die Vorbereitung und Durchführung des Uckermark Ultra 400 verwendet. Die Daten werden ausschließlich zur Kommunikation zur Veranstaltung verwendet. Eine Weitergabe der Daten findet nicht statt. Uckermark Ultra 400veröffentlich keine Starter*innen- und Ergebnislisten online.

Haftungsausschluss

Teilnahmebedingungen Uckermark Ultra 400

Präambel

Für die Teilnahme am Uckermark Ultra 400 gelten nachfolgende AGB/Teilnahmebedingungen, die jeder Teilnehmerin bei der Anmeldung automatisch anerkennt. Es sei klargestellt, dass es sich bei Uckermark Ultra 400 nicht um eine organisierte Radtour handelt, sondern in erster Linie um eine Radveranstaltung, auf der eine Radfahrerin eine vorgegebene Distanz aus eigenen Kräften ohne fremde Hilfe individuell zurücklegt. Vorgegeben werden Strecke und Kontrollpunkte sowie der Zeitraum der Veranstaltung.

  1. Organisation
    1. Uckermark Ultra 400 ist eine Radveranstaltung unter der Verantwortung Roter Stern Berlin e.V., Lynarstr 38, 13353 Berlin
  2. Teilnahmebedingungen/ Inhalt der Veranstaltung
    1. Inhalt der Veranstaltung
      1. Uckermark Ultra 400 ist eine Fahrradlangstreckenprüfung. Die Teilnehmerinnen bewältigen eine festgelegte Kilometeranzahl nach eigener Krafteinteilung und ohne fremde Hilfe. Der örtliche und zeitliche Beginn, das örtliche und zeitliche Ende sowie mehrere Zwischenstopps („Kilometerkontrollpunkte“) der Langstreckenprüfung werden von den Organisatorinnen vorab bereitgestellt und kommuniziert.
    2. Allgemeine Teilnahmebedingungen
      1. Mit der Teilnahme am Uckermark Ultra 400 erkennen die Teilnehmerinnen diese AGB/Teilnahmebedingungen an. Alle Teilnehmerinnen sind verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieser AGB/Teilnahmebedingungen vertraut zu machen und ihren Inhalt zu befolgen. Die Teilnehmer*innen garantieren, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben zu den Personen richtig und vollständig sind.
      2. Es handelt sich um eine private Ausfahrt, deren Teilnahme auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko erfolgt. Die Teilnehmer*innen werden nicht aufgrund ihrer Höchstgeschwindigkeit bewertet, sondern an der Leistung, die festgesetzte Entfernung zurückzulegen.
      3. Für die Organisation der Rahmenbedingungen (Beginn-, Zwischen-, Endpunkt/e) dieser privaten Fahrradausfahrt entrichten die Teilnehmer*innen eine Unkostenpauschale (Teilnahmegebühr).
      4. Mit Anmeldung und Zahlung der Teilnahmegebühr ist die Anmeldung verbindlich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nicht. Die Teilnahme ist personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar.
      5. Eine Haftpflichtversicherung bei den Teilnehmer*innen wird vorausgesetzt.
      6. Es handelt sich bei der privaten Veranstaltung Uckermark Ultra 400, um eine Freiluftveranstaltungen, die den Witterungseinflüssen (Wetter etc.) ausgesetzt ist. Die Teilnehmerinnen nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter die Verhältnisse vor Ort nicht immer beeinflussen kann und behält sich vor, aus berechtigten Gründen (z.B. Streckenführung) Anpassungen unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmerinnen vorzunehmen.
    3. Straßenverkehrsregeln
      1. Die Teilnehmerinnen sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten, insbesondere offizielle Ausschilderungen zu beachten. Bei Missachtung werden die Teilnehmerinnen von der Langstreckenprüfung sofort ausgeschlossen.  Alle Teilnehmer*innen sind aufgefordert, sich mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Verkehrsrechts, zu befassen und sich konform zu diesen zu verhalten.
    4. Verkehrstauglichkeit des Fahrrads
      1. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, das Fahrrad nach den gesetzlichen Bestimmungen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auszurüsten (insofern notwendig) und für die Verkehrstauglichkeit zu sorgen. Auf die besonderen Bestimmungen zur Beleuchtung von Renn- und Gravelrädern wird hingewiesen.
    5. Helmpflicht
      1. Es besteht eine Helmpflicht.
    6. Warnwestenpflicht
      1. Bei Eintritt der Dunkelheit ist eine Warnweste zu tragen.
    7. körperliche Voraussetzungen
      1. Die Teilnehmerinnen verpflichten sich, die Sporttauglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Es dürfen nur Personen teilnehmen, welche sich uneingeschränkt körperlich dazu in der Lage fühlen und die Tragweite des Risikos erkennen können. Im Zweifelsfalle ist ein Arzt zu Rate hinzuzuziehen. Die Organisatorinnen übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmerinnen. Mit dem Antritt der Fahrradlangstreckenprüfung erklären die Teilnehmerinnen verbindlich, dass gegen deren Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
    8. Mindestalter
      1. Die Teilnehmer*innen müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt sein.
  3. Haftung
    1. Einbindung Teilnahmebedingungen. Mit Abschluss einer verbindlichen Online-Anmeldung, d. h. das zusenden der persönliche Daten, bestätigen die Teilnehmerinnen, dass sie die Teilnahmebedingungen/AGB zur Kenntnis genommen und ausdrücklich akzeptiert haben. Einer gesonderten Einwilligung bedarf es nicht. Die Teilnehmerinnen willigen gleichzeitig damit ein, dass die im Wege der Anmeldung gemachten personenbezogenen Daten zum Zweck der Veranstaltungsabwicklung und Teilnahme gespeichert und verarbeitet werden.
    2. Risiko
      1. Die Teilnahme an der Fahrradlangstreckenprüfung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer*innen wissen das und sind sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Radsportarten verbunden sind.
    3. Die Teilnehmerinnen erkennen an, dass mit dem Anstreben besonderer sportlicher Leistungen ein Risiko verbunden ist. Die Teilnehmerinnen akzeptieren für sich, dass mit der Ausübung deren Leben und die körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jede Person im Bereich der Fahrradlangstreckenprüfung, insbesondere aufgrund von Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, ggf. Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen.
    4. Haftung
      1. Die Haftung der Organisatorinnen sowie deren Angestellten, Mitarbeiterinnen und/oder Mitglieder sowie freiwilliger Helfer*innen und aller anderen Personen/Institutionen, die mit der Organisation der Fahrradlangstreckenprüfung in Verbindung stehen sowie der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aller hier genannten Personen und Institutionen wird, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
      2. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ebenso soll die Haftung nicht eingeschränkt werden, sofern eine Haftungs zwecks Betruges oder Falschdarstellung oder kraft Gesetzes z.B. Produkthaftungsgesetz übernommen werden muss.
    5. Höhere Gewalt
      1. Wird die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen, die die Organisation nicht zu vertreten hat, abgesagt oder abgebrochen, so ist die Organisation von seinen Verpflichtungen befreit und haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmer*innen aus diesen Grund entstehen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten).
      2. Eine Erstattung von Teilnahmegebühren in den vorgenannten Fällen ist ausgeschlossen. Bei einer Änderung des Veranstaltungsortes und/oder -zeitpunktes sind die Teilnehmer*innen berechtigt, die neu angesetzte Veranstaltung zu besuchen.
    6. Informationspflicht
      1. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, alle Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren.
    7. Rücktritt
      1. Ein Rücktritt mit anschließender Erstattung ist in keinem Fall möglich. 
    8. Unmöglichkeit
      1. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haften die Organisator*innen nur, wenn ihnen das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.
    9. Ausrüstung und Bekleidung
      1. Die Organisatorinnen übernehmen keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung der Teilnehmerinnen. Die Teilnehmer*innen müssen daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.
    10. Datenspeicherung und -veröffentlichung
      1. Die Teilnehmerinnen erklären sich einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten von den Organisatorinnen und/oder dessen Dienstleistern maschinell gespeichert und in der Teilnehmerinnen- und Ergebnisliste (Absolvieren der Langstrecke) u. a. im Internet veröffentlicht werden dürfen, sowie auch Fotos, die während der Veranstaltung gemacht sind. Ausdrückliche Einwände sind den Organisatorinnen bei der Anmeldung zu melden.
  4. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel
    1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Organisatorinnen und Teilnehmerinnen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Sollten einzelne Klauseln der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine regelungsbedürftige Lücke ergeben, so sind die Teilnahmebedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen führen, um die unwirksame oder fehlende Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem dokumentierten wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.
    3. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.